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Dentdoche Ete Gilles Lansard 2

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Gilles Lansard

Besondere Verkaufsbedingungen Pauschalreisen und touristische Dienstleistungen

Gemäß Artikel R211.4 des Tourismusgesetzbuchs dienen die vorliegenden besonderen Verkaufsbedingungen dazu, die Kunden des Fremdenverkehrsamts „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ vor Vertragsunterzeichnung zu informieren.

Gemäß Artikel L211.9 des Tourismusgesetzbuchs sind diese vorvertraglichen Informationen integraler Bestandteil des Vertrags und können nur im Rahmen einer ausdrücklich zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geändert werden.
Diese Besonderen Verkaufsbedingungen können vom Fremdenverkehrsamt „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ jederzeit geändert und aktualisiert werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Besonderen Verkaufsbedingungen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden bei der Buchung einer Leistung beim Fremdenverkehrsamt „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ mitgeteilt und können auf der Website https://www.leman-mountains-explore.com/ eingesehen und heruntergeladen werden.

1. Vertragsabschluss 

1.1 – Allgemeine Bestimmungen

Die Buchung einer der vom Fremdenverkehrsamt Pays d’Evian-Vallée d’Abondance angebotenen touristischen Dienstleistungen (Unterkünfte, Transport, Aufenthalte, Führungen, Ticketverkauf usw.) setzt die vorbehaltlose Zustimmung zu den Bestimmungen unserer besonderen Verkaufsbedingungen (CPV) voraus.

1.2 – Vertragsabschluss

Außerhalb der Website sind alle Reservierungsanfragen schriftlich an das Fremdenverkehrsamt Pays d’Evian-Vallée d’Abondance zu richten, entweder vor Ort oder per E-Mail an [email protected], oder per Post an das Fremdenverkehrsamt Pays d’Evian-Vallée d’Abondance, 265 route du stade, 74500 Féternes.

Jede Buchung gilt erst als endgültig ab:
– zum einen nach Eingang des ausgefüllten, datierten und unterzeichneten Vertrags oder Angebots oder nach Bestätigung des Bestellformulars über unsere Website im Rahmen des Online-Anmeldeverfahrens, vorbehaltlich der Bestätigung durch das Fremdenverkehrsamt unter Berücksichtigung der technischen Machbarkeit, der verfügbaren Plätze und gegebenenfalls einer Mindestteilnehmerzahl. Die Bestimmungen des Vertrags oder Angebots, die sich auf besondere Wünsche des Kunden beziehen, haben Vorrang vor den in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmungen, unbeschadet der geltenden Rechtsvorschriften.
– und andererseits vom Eingang des Restbetrags.

2. Bedingungen für die Erbringung der Leistungen 

Da alle vom Fremdenverkehrsamt „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ verkauften Leistungen zeitlich begrenzt sind, können sie unter keinen Umständen über das Ablaufdatum der Leistung hinaus verlängert werden.
Der Kunde muss am angegebenen Tag und zu den im Buchungsvertrag genannten Zeiten mit dem Gutschein erscheinen.

In Ausnahmefällen können wir gezwungen sein, eine Führung abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Diese Entscheidung wird Ihnen gemäß den Bestimmungen in Artikel 6.2 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen mitgeteilt. Im Falle einer Stornierung durch das Fremdenverkehrsamt werden Ihnen Ihre Zahlungen vollständig zurückerstattet, ohne weitere Entschädigungen. Alle dem Kunden entstandenen Kosten gehen zu seinen Lasten.

2.1 – Für Aufenthalte mit Unterkunft

Die in einem Pauschalangebot enthaltenen oder nicht enthaltenen Übernachtungsleistungen werden nach der Anzahl der Nächte (Übernachtungen) berechnet. Die Preise umfassen die Zimmermiete und gegebenenfalls gemäß den Vertragsbedingungen das Frühstück, die Halbpension oder die Vollpension. Die im Pauschalangebot enthaltenen Leistungen sind auf der Produktseite unserer Website oder in unseren verschiedenen Broschüren für jede einzelne Leistung aufgeführt. Sofern vertraglich nicht anders vereinbart, sind Getränke zu den Mahlzeiten und eventuelle sonstige Zuschläge nicht enthalten. Wenn ein Gast ein für zwei Personen vorgesehenes Zimmer allein belegt, wird ihm ein Aufpreis in Rechnung gestellt, der als „Einzelzimmerzuschlag“ bezeichnet wird.

Bei der Buchung einer Unterkunft empfehlen wir Ihnen dringend, dem Beherbergungsbetrieb Ihre Ankunftszeit direkt mitzuteilen, da einige Unterkünfte keinen nächtlichen Empfangsdienst anbieten.

2.2 – Für Busfahrten

Die Fahrgäste müssen sich an die Anweisungen und Richtlinien des Fahrers halten und die geltenden Regeln einhalten, insbesondere den Sicherheitsgurt anlegen, nicht rauchen oder dampfen, den Durchgang nicht versperren, den Fahrer nicht ablenken und ihn um Erlaubnis bitten, bevor sie mit ihm sprechen. Die Fahrgäste müssen zudem die Abfahrtszeiten einhalten, aber auch nach jeder Pause pünktlich weiterfahren.

2.3 – Zur Buchung von Führungen

Für alle Führungen gilt: kann die Führung vom Fremdenverkehrsamt aufgrund schlechter Wetterbedingungen oder in Fällen höherer Gewalt gemäß Artikel 6.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abgesagt werden – in diesem Fall wird Ihnen der gezahlte Betrag zurückerstattet, ohne dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.

Jeder Teilnehmer muss sich während der gesamten Führung an die Sicherheits- und Vorsichtsmaßnahmen sowie an die Vorschriften zum Umgang mit Werkzeugen, zum Weg und zum Verkehr halten und den Anweisungen und Ratschlägen des Reiseleiters und/oder des Dienstleisters Folge leisten. Kinder unterliegen der alleinigen Verantwortung ihrer Eltern, Erziehungsberechtigten, Lehrer oder Betreuer. Da die Führungen zu Fuß stattfinden, müssen die Teilnehmer mit festem Schuhwerk und für die jeweiligen Wetterbedingungen geeigneter Kleidung ausgestattet sein.

Der Kunde muss sicherstellen, dass er über die körperlichen und geistigen Fähigkeiten verfügt, um an den Führungen teilzunehmen, von denen einige Schwierigkeiten oder Besonderheiten aufweisen (Treppen, Entfernungen, Höhen, rutschige Böden usw.). Sollten Sie Zweifel hinsichtlich Ihrer Fähigkeiten haben, empfehlen wir Ihnen, sich vorab an das Fremdenverkehrsamt „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ zu wenden, um weitere Informationen zu den für Ihre Fähigkeiten geeigneten Angeboten zu erhalten.

Der Kunde muss sich am angegebenen Tag zu den im Vertrag genannten Zeiten und an den dort genannten Orten einfinden.

2.4 – Bei Aktivitäten, bei denen Speisen oder Getränke verzehrt werden

Bei Leistungen, die insbesondere aus Lebensmitteln bestehen, muss sich der Kunde, der unter einer Allergie oder Unverträglichkeit gegenüber bestimmten Lebensmitteln leidet, vor dem Verzehr unbedingt beim Fremdenverkehrsamt und/oder beim Dienstleister melden.

Bei kombinierten Leistungen, die insbesondere alkoholische Getränke umfassen, wird darauf hingewiesen, dass „Alkoholmissbrauch gesundheitsschädlich ist“ und dass die Tourismusinformation und/oder der betreffende Dienstleister je nach Situation den Alkoholkonsum einschränken oder untersagen können.

3. Rücktritt 

Das 14-tägige Widerrufsrecht gilt nicht für Pauschalreisen und andere touristische und Freizeitdienstleistungen außerhalb von Pauschalreisen (Ticketverkauf, Führungen …), die gemäß Artikel L221-28 des Verbrauchergesetzbuchs zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum erbracht werden.

4. Preis 

Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, gemäß der Sonderregelung für Reisebüros oder ohne Mehrwertsteuer.

Sofern in der Leistungsbeschreibung einer im Vertrag bestätigten Leistung nichts anderes vereinbart ist, sind im Preis nicht enthalten: persönliche Ausgaben, Versicherungen, fakultative oder optionale Leistungen, die nicht in der Leistungsbeschreibung aufgeführt sind, sowie gegebenenfalls die Kurtaxe.

5. Bezahlung 

Jede Buchung setzt die Zahlung des gesamten Leistungsbetrags oder die Leistung einer Anzahlung sowie eines Restbetrags … Tage vor Leistungsbeginn voraus, je nach Art der gebuchten Leistung, wie in unseren Unterlagen und im Vertrag angegeben. Bei Leistungen, bei denen eine Anzahlung und ein Restbetrag weniger als … Tage vor Beginn der Leistung fällig sind, ist der gesamte Leistungsbetrag bei der Buchung zu begleichen.

Die Zahlung erfolgt:
– In bar: ausschließlich in Euro, in den Touristeninformationsbüros im Rahmen der in den Artikeln L112-6 und D112-3 des französischen Währungs- und Finanzgesetzes (Code Monétaire et Financier) vorgesehenen Grenzen,
– Per Bank- oder Postscheck: ausgestellt auf den „Trésor public“ (Staatskasse); gegebenenfalls muss die Identität durch Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses nachgewiesen werden.
– Per Banküberweisung + IBAN (siehe Rechnung und/oder Vertrag),
– Per Kreditkarte: in den Touristeninformationsbüros und auf der Website über das sichere „Open System“, das vollständig verschlüsselt und so geschützt ist, dass Dritte während der Übertragung im Netzwerk keinen Zugriff darauf haben. Das verwendete Protokoll ist SSL in Verbindung mit elektronischem Zahlungsverkehr.
– Per Urlaubsscheck: Es ist möglich, die Zahlung ganz oder teilweise mit Urlaubsschecks zu leisten. Bei Zahlung mit Urlaubsschecks wird kein Wechselgeld herausgegeben.
Das Fremdenverkehrsamt Pays d’Evian-Vallée d’Abondance stellt dem Kunden nach vollständiger Bestätigung der Anmeldung eine Rechnung aus.

Sobald die Buchung bestätigt ist, sendet das Fremdenverkehrsamt dem Kunden die verschiedenen Gutscheine zu, die bei jedem Dienstleister bei dessen Besuch vorzulegen sind.

6. Stornierungsbedingungen 

6.1 – Durch den Kunden verursacht: Gruppen, Einzelpersonen und aus Einzelpersonen bestehende Gruppen

Gemäß Artikel L. 211-14, I des Tourismusgesetzbuchs kann der Kunde den Vertrag jederzeit vor Beginn der Leistungserbringung kündigen, sofern er das folgende Verfahren und die folgenden Rückerstattungsbedingungen einhält:
– Jede teilweise oder vollständige Stornierung muss per E-Mail an [email protected] oder per Einschreiben mit Rückschein an folgende Adresse mitgeteilt werden: Office du tourisme Pays d’Evian-Vallée d’Abondance, 265 route du stade, 74500 Féternes.
– Bei Stornierung einzelner touristischer Leistungen und Pauschalangeboten gelten folgende Stornierungsgebühren, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist:
– 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts erhält der Kunde die gezahlten Beträge vollständig zurück,
– zwischen dem 30. und dem 21. Tag (einschließlich) vor Beginn des Aufenthalts: Es werden 25 % des Leistungspreises einbehalten,
– zwischen dem 20. und dem 8. Tag (einschließlich) vor Beginn des Aufenthalts: 50 % des Leistungspreises werden einbehalten,
– zwischen dem 7. und dem 2. Tag (einschließlich) vor Beginn des Aufenthalts: Es werden 75 % des Leistungspreises einbehalten,
– weniger als 2 Tage vor Beginn des Aufenthalts: Es werden 100 % des Leistungspreises einbehalten,
– bei Nichterscheinen des Kunden oder Verspätung (siehe „Verspätung“) erfolgt keine Rückerstattung (siehe „Versicherung“).

Bei vorzeitigem Abbruch des Aufenthalts durch den Kunden erfolgt keine Rückerstattung.

Eine Teilstornierung entspricht einer Reduzierung eines der Bestandteile der Leistung. Es gilt die anteilige Berechnung auf der Grundlage der oben vorgesehenen Entschädigungsmodalitäten.

Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn zwischen dem Fremdenverkehrsamt und dem Kunden eine gütliche Einigung erzielt wird.

 6.2 – Aufgrund der Struktur

Gemäß Artikel L. 211-14, III des Tourismusgesetzbuchs kann das Fremdenverkehrsamt den Vertrag kündigen und dem Kunden die geleisteten Zahlungen vollständig zurückerstatten, ohne dass ein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung besteht, wenn:
1. die Anzahl der für die touristische Dienstleistung oder die Pauschalreise angemeldeten Personen unter der im Vertrag angegebenen Mindestteilnehmerzahl liegt und das Fremdenverkehrsamt dem Kunden die Kündigung des Vertrags innerhalb der im Vertrag festgelegten Frist, spätestens jedoch:
• 20 Tage vor Beginn der Leistung, falls deren Dauer 6 Tage überschreitet,
• 7 Tage vor Beginn der Leistung, wenn deren Dauer 2 bis 6 Tage beträgt,
• 48 Stunden vor Beginn der Leistung, wenn deren Dauer weniger als 2 Tage beträgt.
2. Sonstige Fälle einer Stornierung durch das Fremdenverkehrsamt
Wenn das Fremdenverkehrsamt die Leistung vor deren Beginn storniert, wird dem Kunden – unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche – der gezahlte Betrag unverzüglich und ohne Strafgebühr zurückerstattet. Er erhält darüber hinaus eine Entschädigung, die mindestens der Stornogebühr entspricht, die er hätte zahlen müssen, wenn die Stornierung zu diesem Zeitpunkt durch ihn selbst erfolgt wäre. Diese Bestimmungen gelten nicht, wenn eine gütliche Einigung erzielt wird, deren Gegenstand die Annahme einer vom Fremdenverkehrsamt vorgeschlagenen Ersatzleistung durch den Kunden ist.

6.3 – Höhere Gewalt

Der Kunde und das Fremdenverkehrsamt haben das Recht, den Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung ohne Zahlung einer Stornogebühr zu kündigen, wenn eine Stornierung oder Änderung durch höhere Gewalt erforderlich wird, wie beispielsweise – unter anderem – das Eintreten einer Naturkatastrophe, eines bewaffneten Konflikts, eines Arbeitskonflikts, einer zwingenden Anordnung der Behörden, einer Verkehrsstörung, eines Betriebsunfalls – also durch das Eintreten eines unvorhersehbaren Ereignisses, das außerhalb des Willens der Beteiligten liegt und trotz aller Bemühungen, ihm entgegenzuwirken, nicht überwunden werden kann.

Die Partei, die sich auf höhere Gewalt im Zusammenhang mit einem der oben genannten Ereignisse beruft, muss dies der anderen Partei unverzüglich auf jedem Weg klar, verständlich und deutlich auf einem dauerhaften Datenträger mitteilen. Die Parteien können sich, soweit möglich vor der Leistungserbringung, in gutem Glauben beraten, um zu prüfen, ob der Vertrag fortgeführt oder beendet werden soll. Die Partei, die durch die Nichterfüllung der durch das betreffende Ereignis verhinderten Verpflichtung benachteiligt wird, hat das Recht, die Leistung ohne vorherige Ankündigung zu stornieren. Gemäß Artikel 1218 des Bürgerlichen Gesetzbuchs besteht kein Anspruch auf Schadensersatz.

6.4 – Rückerstattung bei Stornierung 

Sofern zwischen dem Tourismusbüro und dem Kunden keine Vereinbarung über eine Verschiebung der Leistung getroffen wurde, nimmt das Tourismusbüro Pays d’Evia-Vallée d’’Abondance die gemäß Artikel L. 211-14 Absätze II und III erforderlichen Rückerstattungen vornehmen oder gemäß Artikel L. 211-14 Absatz I alle vom Reisenden oder in seinem Namen geleisteten Zahlungen abzüglich der angemessenen Stornierungskosten zurückerstatten. Diese Rückerstattungen zugunsten des Reisenden erfolgen so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach der Vertragsauflösung.

7. Änderung 

7.1 – Änderungen auf Wunsch des Kunden

Jeder Änderungswunsch vor Beginn der Leistungserbringung muss zwingend per E-Mail an [email protected] gesendet werden. Jede Änderung bedarf der vorherigen Zustimmung des Fremdenverkehrsamts. Da jeder Antrag individuell bearbeitet wird, steht das Fremdenverkehrsamt dem Kunden zur Verfügung, um alle vertraglichen Änderungen oder Anfragen nach Zusatzleistungen zu prüfen.

7.2 – Änderung durch das Fremdenverkehrsamt

Gemäß Artikel L211-13 des Tourismusgesetzbuchs kann das Fremdenverkehrsamt „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ vor Beginn der Leistungserbringung die Vertragsbedingungen mit Ausnahme des Preises gemäß Artikel L211-12 des Tourismusgesetzbuchs einseitig ändern. Eine einseitige Änderung durch das Fremdenverkehrsamt ist ohne Widerspruch des Kunden möglich, wenn es sich um eine geringfügige Änderung handelt, die im Vertrag vorgesehen ist (Witterungsbedingungen, Teilnehmerzahl, Verfügbarkeit des Dienstleisters je nach handwerklicher oder landwirtschaftlicher Tätigkeit usw.) UND der Kunde so schnell wie möglich klar und schriftlich darüber informiert wird.

Bei wesentlichen Änderungen oder solchen, die zu einer Preiserhöhung von 8 % führen, wird der Kunde so schnell wie möglich klar und schriftlich über die Auswirkungen der Änderung auf den Preis des Aufenthalts informiert, und ihm wird die Möglichkeit gegeben, seine Meinung zu äußern; die Folgen einer ausbleibenden Antwort innerhalb dieser Frist werden ihm mitgeteilt; ihm wird die mögliche Ersatzleistung sowie deren eventueller Preis angegeben.

Führen die Vertragsänderungen oder die Ersatzleistung zu einer Minderung der Qualität der Reise oder des Aufenthalts oder zu einer Senkung der Kosten, hat der Kunde Anspruch auf eine angemessene Preisminderung.

Wird der Vertrag gekündigt und akzeptiert der Kunde keine andere Leistung, erstattet das Fremdenverkehrsamt alle vom Kunden geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens jedoch vierzehn Tage nach der Vertragsauflösung, unbeschadet eines Schadensersatzanspruchs gemäß Artikel L 211-17 des Tourismusgesetzbuchs.

8. Verspätung/Zeitüberschreitung 

Wenn in einer Leistungsbeschreibung ein genauer Zeitpunkt und ein genauer Ort für den Beginn der Leistung angegeben sind, muss der Kunde im Falle einer Verspätung muss dieser die Touristeninformation so schnell wie möglich telefonisch unter 04 50 73 56 04 zwischen 9:00 und 17:00 Uhr benachrichtigen. Die aufgrund dieser Verspätung nicht in Anspruch genommenen Leistungen bleiben fällig und berechtigen zu keiner Rückerstattung.

9. Vertragsübertragung 

Gemäß den Artikeln L211-11 und R211-7 des Tourismusgesetzbuchs kann der Kunde, solange der Vertrag noch keine Wirkung entfaltet hat, spätestens 7 Tage vor Beginn der Leistung und auf einem Weg, der eine Empfangsbestätigung ermöglicht, das Fremdenverkehrsamt über die Übertragung des Vertrags auf eine andere Person informieren, die alle für diesen Vertrag geltenden Bedingungen erfüllt und die gleichen Voraussetzungen wie der ursprüngliche Kunde für die Erbringung der Leistung mitbringt.

Im Falle einer Übertragung haften der Kunde und der Übernehmer gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Restbetrags sowie für etwaige Gebühren, Abgaben oder sonstige zusätzliche Kosten, die durch diese Übertragung entstehen. Das Fremdenverkehrsamt teilt die tatsächlichen Kosten der Vertragsübertragung mit; diese dürfen nicht unangemessen sein und nicht die Kosten übersteigen, die dem Fremdenverkehrsamt durch die Vertragsübertragung tatsächlich entstehen.

10. Verantwortlichkeiten 

Das Fremdenverkehrsamt „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ ist der einzige Ansprechpartner des Kunden und haftet gegenüber diesem für die Erbringung der bestellten Leistungen sowie für die Erfüllung der sich aus diesen besonderen Verkaufsbedingungen ergebenden Verpflichtungen. Es haftet von Rechts wegen für die Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, unabhängig davon, ob diese von ihm selbst oder von anderen Dienstleistern erbracht werden, und ist verpflichtet, dem Kunden in Notlagen gemäß den Bestimmungen des Artikels R221-10 Hilfe zu leisten (nützliche Informationen über Gesundheitsdienste, lokale Behörden und konsularische Hilfe, zur Durchführung von Ferngesprächen und zur Suche nach weiteren Reiseleistungen) dem Kunden in Schwierigkeiten Hilfe zu leisten.

Die Tourismusagentur haftet nicht für Buchungsfehler, die dem Kunden zuzurechnen sind oder durch außergewöhnliche und unvermeidbare Umstände verursacht werden, für die vollständige oder teilweise Nichterbringung der bestellten Leistungen im Falle höherer Gewalt gemäß der Definition in Artikel 6.3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auf das Verschulden eines Dritten, auf eine mangelhafte Erfüllung seiner Verpflichtungen durch den Kunden oder im Falle eines Verschuldens des Kunden.

Der Kunde informiert das Fremdenverkehrsamt unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände so schnell wie möglich über jede bei der Erbringung einer im Vertrag enthaltenen Reiseleistung festgestellte Nichtkonformität. Das Fremdenverkehrsamt haftet nicht für Schäden jeglicher Art, die sich aus einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit der Website oder einer Unterbrechung der Internetverbindung des Kunden während des Anmelde-, Buchungs- oder Zahlungsvorgangs ergeben können.

Wird eine der Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so behebt das Fremdenverkehrsamt die Vertragswidrigkeit, es sei denn, dies ist unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, unter Berücksichtigung der Schwere der Vertragswidrigkeit und des Wertes der betroffenen Reiseleistungen. Behebt das Fremdenverkehrsamt die Vertragswidrigkeit nicht innerhalb der vom Kunden gesetzten angemessenen Frist, kann dieser die Vertragswidrigkeit selbst beheben und die Erstattung der dafür erforderlichen Aufwendungen verlangen.

11. Versicherung 

Bei Ihrer Buchung bietet Ihnen das Fremdenverkehrsamt Pays d’Evian-Vallée d’Abondance bietet Ihnen keine Mehrfach- oder Reiserücktrittsversicherung an und bittet Sie, zu überprüfen, ob Sie diese Leistungen anderweitig bei einem Versicherer Ihrer Wahl in Anspruch nehmen können, den Sie im Schadensfall direkt kontaktieren müssen, um das entsprechende Verfahren einzuleiten.
ODER
Bei Ihrer Buchung bietet Ihnen das Fremdenverkehrsamt an, für bestimmte Leistungen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Wir bitten Sie, zu überprüfen, ob Sie diese Leistungen nicht bereits anderweitig in Anspruch nehmen können. Das Informationsblatt mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Versicherungsleistungen und Ausschlüsse ist auf Anfrage beim Fremdenverkehrsamt erhältlich. Wir bitten Sie, diese sorgfältig durchzulesen.

In allen anderen Fällen bitten wir Sie, zu prüfen, ob Sie diese Leistungen bereits bei einem Versicherer Ihrer Wahl in Anspruch nehmen können, den Sie im Schadensfall – sofern nicht die Tourismusinformation von Rechts wegen haftbar ist – vor oder während der Leistungserbringung, um das entsprechende Verfahren einzuleiten.

12. Schutz personenbezogener Daten 

Das Fremdenverkehrsamt „Pays d’Evian-Vallée d’Abondance“ erhebt möglicherweise personenbezogene Daten, die für die elektronische Bearbeitung Ihrer Anmeldung, deren Nachverfolgung, den Versand von Newslettern, Werbeangeboten und Anfragen oder im Rahmen von Qualitätsumfragen erforderlich sind (per E-Mail, SMS, Telefonanruf und Post).

Gemäß der DSGVO haben Sie jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Aktualisierung, Datenübertragbarkeit und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, das Sie gegenüber dem für die Datenverarbeitung Verantwortlichen geltend machen können, indem Sie entweder eine E-Mail an [email protected] senden, entweder per Post an das Fremdenverkehrsamt Pays d’Evian-Vallée d’Abondance, 265 route du stade, 74500 Féternes, wobei Sie in beiden Fällen Ihre Identität nachweisen müssen.

Sofern Sie keine gegenteilige Erklärung im Zusammenhang mit einer Einschränkung oder einem Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten abgegeben haben, behalten wir uns das Recht vor, diese Informationen zu nutzen, um Ihnen die oben genannten Unterlagen zukommen zu lassen.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der CNIL einzureichen.

13. Geistiges Eigentum / Fotos / Abbildungen 

Die in den Broschüren und/oder auf der Website enthaltenen Fotos, Karten und Abbildungen dienen lediglich der Veranschaulichung und sind nicht vertraglich bindend. Jede Vervielfältigung oder kommerzielle bzw. nichtkommerzielle Verwertung dieser Elemente ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung strengstens untersagt.

Ebenfalls untersagt ist das wiederholte und systematische Extrahieren von geschützten oder nicht geschützten Elementen der Website https://www.leman-mountains-explore.com/, das dem Fremdenverkehrsamt oder einem seiner Dienstleister oder Lieferanten einen Schaden jeglicher Art zufügt.

14. Archivierung des Vertrags 

Jeder mit dem Kunden abgeschlossene Vertrag, der sich auf eine Bestellung mit einem Betrag von mehr als 120 Euro inkl. MwSt. bezieht, wird vom Fremdenverkehrsamt gemäß den Artikeln L213-1, R213-1 und R213-2 des Verbrauchergesetzbuchs für einen Zeitraum von 10 Jahren archiviert.

Die Tourismuszentrale archiviert diese Informationen und stellt auf Wunsch des Kunden eine Kopie des Vertrags aus.

15. Reklamation / Rechtsstreit 

Die vorliegenden AGB unterliegen französischem Recht.

Jede Reklamation bezüglich einer Leistung muss innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der erbrachten Leistung per E-Mail an das Fremdenverkehrsamt gerichtet werden: [email protected] ODER per Einschreiben mit Rückschein.
Nach Kontaktaufnahme mit unserer Vertriebsabteilung und sofern innerhalb von 60 Tagen keine zufriedenstellende Antwort von der Vertriebsabteilung erfolgt ist oder die erhaltene Antwort nicht zufriedenstellend ist, kann sich der Kunde an den Ombudsmann für Tourismus und Reisen (www.mtv.travel) wenden.

Erfolgt der Verkauf online, hat der Kunde die Möglichkeit, die auf der Website https://webgate.ec.europa.eu/odr verfügbare Plattform zur Beilegung seiner Streitigkeit in Anspruch zu nehmen.
Jeder Streitfall, der nicht gütlich beigelegt werden konnte, fällt ausschließlich in die Zuständigkeit des Gerichts für juristische Personen; im Falle einer natürlichen Person liegt die Zuständigkeit gemäß Artikel L141-5 des Verbrauchergesetzbuchs bei dem zuständigen Gericht.