Nachhaltiger Tourismus
Um die landwirtschaftlichen Betriebe, die Naturräume und die Wildtiere zu schonen, bitten wir Sie, Ihre Hunde an der Leine zu führen und deren Kot zu beseitigen. Bewahren Sie Ihren Müll auf bzw. trennen Sie ihn, bleiben Sie auf den Wegen und schließen Sie die Zäune wieder.
Nach den am Lac des Plagnes durchgeführten Arbeiten und dessen Ausweisung als „Espace Naturel Sensible“ (sensibles Naturgebiet) hat die Gemeinde Abondance eine Verordnung (Gemeindeverordnung Nr. 179/2025) erlassen, um Praktiken einzuschränken, die dieses Ökosystem schädigen, und die Sicherheit sowie die Ruhe der Besucher zu gewährleisten.
Daher sind das Baden im Lac des Plagnes – auch für Haustiere – sowie alle Wassersportaktivitäten (mit Ausnahme des Angelns) strengstens verboten.
Hunde müssen an der Leine geführt werden, und die Besitzer sind verpflichtet, den Kot ihrer Tiere zu beseitigen.
In einem Umkreis von 200 m um den Lac des Plagnes sind Wildcampen, Biwakieren und Lagerfeuer sowohl tagsüber als auch nachts verboten.
Jeder Verstoß gegen diese Verordnung wird mit einem Bußgeldbescheid geahndet.